Steuerberatung für Grenzgänger

Internationale Steuerberatung für Grenzgänger

Unsere steuerlichen Beratungsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen: 

  • Besteuerung von „Grenzgängern“
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Außensteuerrecht
  • Internationale Betriebsstättenproblematik
  • Begründung von ausländischen Betriebsstätten
  • Steuerliche Ergebniszuordnung
  • Internationale Bauausführungen und Montagen
  • Umsatzsteuer
  • Besteuerung von Mitarbeitern
  • Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
  • Beratung bei Wegzug ins Ausland
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten